Internationale Konferenz: 1974-2014: 40 Years of a Divided Cyprus

Internationale Konferenz: 1974-2014: 40 Years of a Divided Cyprus

Organizer(s)
Markus Beham, Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen, Universität Wien; Adamantios Skordos, Institut für Byzantinistik und Neogräzistik, Universität Wien
Location
Wien
Country
Austria
From - Until
16.06.2014 -
Conf. Website
By
Paula Resch, Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen

Der Konflikt in und um Zypern gerät oft in Vergessenheit, doch ist er seit dem Beitritt dieses Inselstaates zur Europäischen Union aktueller denn je. Unter dem Titel „1974-2014: 40 Years of a Divided Cyprus“ organisierten MARKUS BEHAM (Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen, Universität Wien) und ADAMANTIOS SKORDOS (Institut für Byzantinistik und Neogräzistik, Universität Wien) am 16. Juni 2014 eine interdisziplinäre Konferenz über das militärisch geteilte Land. Neben geschichtlichen Hintergrundaspekten wurden auch (völker)rechtliche und kulturwissenschaftliche Bereiche beleuchtet.

Markus Beham (Wien) eröffnete mit begrüßenden Worten die Konferenz und betonte dabei besonders die Relevanz der Interdisziplinarität der Konferenz. MARIOS IERONYMIDES (Zypern) hob erneut die Aktualität und Präsenzen dieses, über 40 Jahre dauernden Konfliktes hervor und unterstich die Notwendigkeit einer friedlichen Lösung. MARIA STASSINOPOULOU (Wien) lobte die lange Tradition Wiens bei Konferenzen und (Friedens-)verhandlungen und betonte, dass sich auch „kleine“ Institute mit international relevanten Themen befassen. CLAUDIA THEUNE-VOGT (Wien) unterstrich in Ihren einführenden Worten die Bedeutung der Verbindung zwischen (völker)rechtlichen und kulturwissenschaftlichen Aspekten. AUGUST REINISCH (Wien) bestätigte die Vielzahl an rechtlichen Fragen, die der Konflikt um den Mittelmeerstaat aufkommen lässt.

Das erste Panel fand unter dem Titel „Historical Context and Comparative Approaches“ statt und wurde von MARIA STASSINOPOULOU (Wien) geleitet.
IOANNIS ZELEPOS (München) eröffnete mit einer geschichtlichen Ursachenforschung des Konfliktes. Vor allem das Spannungsverhältnis zwischen den Einwohnern Zyperns und den britischen Besatzern unterstützte dessen Entstehung. Schon früh nach der Besetzung 1921 kam es zu Unruhen und es zeigten sich erste Bestrebungen auf Seiten der griechischen Zyprioten, einen Anschluss an Griechenland durchzusetzen. Die britische Besatzung ging hart gegen diese vor und strebte eine Dehellenisierung an. 1931 führten diese Spannungen zur Oktoberrevolution, welche niedergeschlagen wurde. Zelepos hob die Bedeutung der britischen Politik zu dieser Zeit hervor. Bis nach den zweiten Weltkrieg wurden parlamentarischen Organe sowie eine neue Wahl eines Erzbischofs verboten und Regierungsgeschäfte weitgehend von den Briten übernommen. Die Kirche übernahm die Rolle der Vertretung der Zyprioten und beteiligte sich aktiv in der Enosis-Bewegung, welche die Vereinigung der Insel mit Griechenland anstrebte. Der Zypernkonflikt wurde laut Zelepos von mehreren Fragen geprägt: Selbstbestimmung, Kolonialismus und internationale Machtverteilung sowie nationale Machtkämpfe. Durch die Bildung dieser verschiedensten Interessensgruppen wurde die politische Situation auf der Insel weiter destabilisiert. Die anhaltenden Spannungen innerhalb und außerhalb dieser Gruppen führten 1964 zu einem Bürgerkrieg. Dies ist laut Zepolos ein Versagen einer postkolonialen Staatenbildung.

HAKAN AKBULUT (Wien) widmete seinen Vortrag vor allem der türkischen Seite dieses Konfliktes. Die Invasion von 1974 - war ihm zu Folge - eine für die Türkei natürliche Reaktion auf den Bürgerkrieg zwischen türkischen und griechischen Zyprioten. Vor allem auf die Bestrebungen der griechischen Zyprioten, die Insel zu hellenisieren, führte Akbulut die Bildung türkischer Gruppierungen in Zypern zurück (Taksim). Als durch den Londoner Garantievertrag eingesetzte Schutzmacht, war es für die Türkei selbstverständlich, diese zu unterstützen. Jedoch sei zu beachten, dass zwischen den Wünschen der türkisch zypriotischen Bevölkerung und den Bestrebungen der Türkei Unterschiede bestehen. Als Grundlage für die Invasion der türkischen Truppen in Zypern wird der Garantievertrag herangezogen, der den Schutzmächten ein (gemeinsames) Einschreiten bei Vertragsverletzung erlaubt. Der Putsch gegen die zypriotische Regierung wurde als eine solche Vertragsverletzung angesehen. Akbulut hielt hierbei aber fest, dass die Auslegung des Vertrages umstritten ist. Weiters hob er hervor, dass die Invasion sowohl für die Türkei wie auch für die türkischen Zyprioten einen friedenswahrenden und stabilitätsbringenden Charakter hat und weitgehende Befürwortung erfährt. Zwar haben sich die Parameter seit 1974 geändert, dennoch unterstrich Akbulut das Bestreben der Türkei, eine friedliche Lösung zu finden, um die Isolation der türkischen Zyprioten zu durchbrechen.

IREEN ETZERSDORFER (Wien) erörterte in Ihrem Vortrag die Entstehung und Bedeutung von politischen und religiösen Gruppen in Zypern. Religionsausübung und Tradition wurden als Parameter für die Abgrenzung gegenüber „Anderen“ benutzt. Die griechisch-zypriotische Gesellschaft war vor allem durch die Hegemonie der orthodoxen Kirche geprägt, die sowohl das politische als auch das gesellschaftliche Leben beherrschte. Das Abgrenzen wurde laut Etzersdorfer als politisches Instrument zur Erhaltung der Macht benutzt. Die Identifizierung als „griechisch“ konnte von Personen alle Gesellschaftsschichten vorgenommen werden und verstäkte den Zusammenhalt. Vor allem die Anlehnung an Europa brachte eine strenge Abgrenzung zur osmanischen Vergangenheit, welche sich im heutigen Konflikt widerspiegelt. Den Bogen zur heutigen Zeit zog Etzerersdorfer über die britische Herrschaft, welche eine Modernisierung des politischen Systems Zyperns brachte. Die Zyprioten wurden als „Einwohner“ definiert und nicht über die Ausübung von Religion und Tradition in Gemeinschaften. Teile der Politik wurden säkularisiert und die Landwirtschaft systematisch organisiert. Die zypriotisch religiöse Macht verstand es sehr gut, sich in dieses System einzugliedern. So wurden Interessen der orthodoxen Kirche, wie die Anschlussbestrebungen an Griechenland (Enosis), Teil der offiziellen Politik Zyperns.

Adamantios Skordos (Wien) zeigte in seinem Vortrag die Charakteristika von Konflikten in Südosteuropa auf. Neueste Studien inkludieren Zypern in die Geschichte von ethnischen Säuberungen in Europa. Zwar unterscheiden sich Krieg und Konflikte in dieser Region nicht grundlegend von solchen in anderen Regionen, doch weisen sie einige Spezifika auf. Skordos führte vier davon an. Zuerst war im „langen“ 19. Jahrhundert in keiner anderen Region Europas eine solche Vielfalt an religiösen, ethnischen und sprachlichen Gruppen zu finden. Weitere Faktoren sind nationaler Irredentismus, der sich in Zypern in Form der irredentistischen Konzepts der Anschlussbestrebungen an Griechenland (Enosis) wiederfindet sowie der Anstrengungen, einen ethnisch homogenisierten Staat zu schaffen. Schlussendlich spielt laut Skordos das Involvieren von paramilitärischen Gruppen eine wichtige Rolle bei der Entstehung von ethnischen Säuberungen auf der Mittelmeerinsel. Wie auch im Bosnienkrieg, wurden in Zypern die schwersten Verbrechen von paramilitärischen Truppen begangen. Skordos kommt zum Schluss, dass der Zypernkonflikt viele Parallelen zu anderen Kriegen der Region zeigt.

STEFAN TROEBST (Leipzig) stellte in seinem Vortrag die Transnistrische Moldauische Republik Zypern gegenüber. Zwar wurde die Türkische Republik Nordzypern im Gegensatz zur Transnistrischen Moldauischen Republik von zumindest einem Land, der Türkei anerkannt, dennoch fehlt es für beide an internationaler Anerkennung. Beide Staaten sehen sich jeweils als eigenständiger Staat. Troebst merkte an, dass die Transnistrische Moldauische Republik nach eigener offizieller Aussage alle drei völkerrechtlichen Kriterien für das Bestehen eines Staates erfüllt – neben einer eigenen (autoritären) Regierung, ist das Gebiet und das Staatvolk definiert. Weiters ist eine eigene Währung im Umlauf, Verwaltung und Militär sind unabhängig von der moldauischen Zentralregierung. Die Situation ist hierbei vergleichbar der, in der Türkischen Republik Nordzypern.

ARISTOTELES CONSTANDINIDES (Nicosia) gab in seinem Keynote-Vortrag einen weiten Überblick über die verschiedensten Aspekte des Zypernkonfliktes. 2014 jähren sich eine Vielzahl von Ereignissen: neben dem 40 Jahre Jubiläum der Besetzung des Landes dauert der UN Einsatzes auf Zypern seit bereits 50 Jahren. Weiters ist die Insel seit 10 Jahren Mitglied der Europäischen Union. Trotz der langen Dauer dieses Konfliktes ändern sich die Parameter ständig. So gab es in jüngerer Zeit eine bahnbrechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Entschädigung der Opfer der Invasion. Die instabile Situation im Nahen Osten hat Auswirkungen auf die östliche Mittelmeerregion und neueste Ölfunde in der zypriotischen See verändern den politischen und ökonomischen Wert Zyperns. Constantinides betonte die Vielzahl an juristischen Fragen, die dieser Konflikt aufkommen lässt. Als Beispiel dazu ist der völkerrechtliche Status Nordzyperns zu nennen. Constantinides lehnte die Anerkennung des Nordens als eigenen Staat ab und bezeichnete dessen Unabhängigkeitserklärung von 1983 für völkerrechtswidrig. Aber auch die rechtliche Beurteilung der Invasion, Besetzung und des Londoner Garantievertrages würden weiter strittig bleiben.

Das zweite Panel befasste sich unter der Leitung von AUGUST REINISCH (Wien) mit der völkerrechtlichen Betrachtung des Zypernkonfliktes.
CHRISTINA BINDER (Wien) sprach in Ihrem Vortag über die Entscheidungen und Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Zypernkonflikt. Seit der Besetzung des Nordens wurde eine Vielzahl von Klagen, hauptsächlich von griechischen Zyprioten eingereicht. Zuletzt wurde im Mai 2014 im Rahmen einer Staatenbeschwerde Zyperns gegen die Türkei, den Opfern der Invasion und Besetzung eine Schadensersatzsumme von 90 Millionen von der Großen Kammer des Gerichtshofes zugesprochen. Neben diesen Fällen stellte der Gerichtshof mehrere Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Als Beispiele sind hier zu nennen: das Recht auf Leben, Verbot von Folter und unmenschliche Behandlung, Recht auf Privat- und Familienleben, Schutz des Eigentums, Recht auf Bildung. Der Gerichtshof beschäftigte sich im Rahmen von „Zypernfällen“ auch mit Fragen des internationalen Rechts. Vor allem erwähnte Binder hier das Problem der extraterritorialen Kontrolle sowie die Beziehung zwischen humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten.

Neben den internationalen Aspekten lenkte MARIA HADJIPAVLOU (Nicosia) ihren Fokus auf nationale zivilgesellschaftliche Maßnahmen. Sie engagiert sich seit Längerem im zypriotischen Friedensprozess und gab einen Einblick in ihre praktische Erfahrung. Besonders wichtig sei es, die Bevölkerung aktiv in die Gestaltung des Landes durch Diplomaten und Politiker einzubeziehen, da viele Maßnahmen von dieser mitgetragen werden müssen. Außerdem schätzte sie den Druck, den die Zivilgesellschaft auf die Politik ausüben kann, als bedeutend ein. Hierbei sei besonders wichtig, ehemalig gemischte Gemeinden und Gemeinschaften wieder zu vereinen, um den patriarchischen Nationalismus zu beseitigen.

NIKOLAS KYRIAKOU (Nicosia) widmete seinen Vortrag den verschwundenen und vermissten Personen. Vor allem in den Perioden 1963/64 und um 1974 verschwand eine Vielzahl von Zyprioten, wobei zu beachten ist, dass während der ersten Zeitspanne vor allem türkische Zyprioten und in der letzteren griechische betroffen waren. Kyriakou wies darauf hin, dass die meisten vermissten Personen zeitnahe an ihre Entführung auch exekutiert wurden. Dieses Thema sei aber immer noch nicht Teil der Vergangenheitsbewältigung Zyperns geworden und wird für politische Zwecke missbraucht. Zwar sind Gremien wie das Komitee für vermisste Personen in Zypern (Commitee for Missing Persons in Cyprus) eingerichtet worden, dennoch bleibt der Verbleib vieler Zyprioten weiter ungeklärt. Der Europäische Gerichtshof stellte mehrmals fest, dass effektive Aufklärung eine Staatenverpflichtung ist und diese verletzt wurde. Kriakou schlug hierfür die Idee einer Wahrheitskommission vor.

GERHARD HAFNER (Wien) erörterte die Problematik rund um die Mitgliedschaft und den Beitritt Zyperns zur Europäischen Union. Einige völkerrechtliche Normen enthielten kontrovers diskutierte Bestimmungen, welche einem Beitritt entgegenstehen konnten. Vor allem erwähnte HAFNER hier den Garantievertrag und die Verfassung der Republik. Der Garantievertrag verbot einen Beitritt Zyperns zu einer wirtschaftlichen oder politischen Union, da dadurch die Unabhängigkeit des Landes gefährdet wäre. In Anlehnung an Österreich (vgl. Verbot des Anschlusses an Deutschland) wurde entschieden, dass ein Beitritt zur Union einem unabhängigen Staat Zypern nicht entgegen steht. Weiters wies Hafner darauf hin, dass das ebenfalls für das in der Verfassung verankerte Meistgünstigkeitsprinzip Gültigkeit hat.

Markus Beham (Wien) stellte die Organisation für Islamische Zusammenarbeit im Kontext zum Zypernkonflikt vor. Die 1969 gegründete Organisation hat als Aufgabe die islamische Welt und Bevölkerung zu vereinen, zu schützen und zu vertreten. Die Türkische Republik Nordzypern genießt den Status eines Beobachterstaates (bis 2004 als islamische Gemeinschaft, danach als Staat). Dies spiegelt auch den Zweck der Organisation wider, die islamische Bevölkerung auch außerhalb eines Mitgliedstaatterritoriums zu schützen. Weiters vertritt die Organisation die Doktrin, die Türkische Republik Nordzypern offiziell anzuerkennen, falls die Verhandlungen über eine friedliche Lösung scheitern. Wobei Markus Beham das mögliche Spannungsverhältnis zu vorangegangenen UN Resolutionen, welche die Anerkennung verbieten, aufzeigt.

NIYAZI KIZILYÜREK (Nikosia) gab einen Einblick in die Probleme und Perspektiven, die ein Bundesstaat Zypern bringen würde. Historisch betrachtet lebten die zwei Gemeinschaften der türkisch muslimischen Zyprioten und der griechisch orthodoxen Zyprioten relativ unabhängig nebeneinander. Erst die Instrumentalisierung der Gemeinschaften durch die britische Besatzung führte zu einer engeren politischen Zusammenarbeit und endete schlussendlich im Bürgerkrieg und der Teilung des Landes. Kizilyürek merkte an, dass die Bildung eines zypriotischen Bundesstaates derzeit auf Grund verschiedener Faktoren nicht möglich ist. Die türkisch zypriotische Gemeinschaft wie auch die Türkei verbinden mit Föderalismus ein unabhängiges, trennendes Modell des Staates im Gegensatz zu einem vereinenden. Weiters fehlt es derzeit am politischen Willen der Beteiligten, ein föderalistisches Modell anzuerkennen.

Zum Abschluss der Konferenz wurde noch ein Round Table unter der Leitung von ARISTOTELES CONSTANTINIDES abgehalten.
Botschafter MARIOS IERONYMIDES (Nikosia) hob besonders hervor, dass die Trennung des Landes nicht als Folge türkisch zypriotischer Politik sondern als grundlegende Ursache anzusehen ist. Schon früh engagierte sich die Türkei gegen die griechischen Bestrebungen, Zypern einzugliedern. Bis zum Ausbruch des Bürgerkriegs war die Insel aber gemischt besiedelt. Ein direktes Eingreifen der Türkei war daher nicht möglich. Die türkisch zypriotische Bewegung brachte ab 1963 vermehrt türkisch zypriotische Siedler in den Norden der Insel, um diese dadurch dem Einfluss der (griechisch-zypriotischen) Zentralregierung zu entziehen. Heute ist der Nord- und Südteil der Insel (fast) ausschließlich homogen besiedelt.
KARL MÜLLER (Wien) sprach über seine Rolle und Eindrücke als österreichischer Botschafter in Zypern. Als Botschafter eines Mitgliedstaates der Europäischen Union agiert er als eine Art Brückenbauer zwischen den Konfliktparteien. Vor allem das immer stärkere Engagement der Zivilbevölkerung bietet Möglichkeiten, sich einzubringen. Besondes hob Müller hervor, dass es sich bei den Friedensverhandlungen nicht um eine gerichtsähnliche Situation handle, in der beide Parteien nur Punkte gegeneinander sammeln würden, sondern um eine Suche nach einer gemeinsamen und friedlichen Lösung.
HELMUT TICHY (Wien) analysierte in seinem Vortrag einige rechtliche Aspekte aktueller Probleme. So warf eine große österreichische Maturareiseveranstaltung im Norden Zyperns einige Fragen auf. Vor allem rund um den fehlenden diplomatischen Schutz sowie die nicht anerkannten Flughäfen traten Probleme auf. Weiters ist zu beachten, dass im Norden des Landes der Beitrittsvertrag suspendiert wurde. Ein anderes juristisches Problem wirft die Nichtanerkennung einer Vielzahl von EGMR Urteilen durch die Türkei auf. Dies steht dem europäischen Bestreben nach einer starken durchsetzbaren Menschenrechtsgerichtsbarkeit entgegen.
GÜNTHER GREINDL (Wien) konnte in seiner Rolle als ehemaliger Kommandeur der UNFICYP-Einheit einen Einblick in die Situation in Zypern bekommen. Er betont drei Elemente eines Friedenseinsatzes, die über den Erfolg bestimmen: Unparteilichkeit, Konsens und die Erlaubnis, Waffengewalt einzusetzen. Diese waren im Zypernkonflikt gegeben. Schwieriger gestaltete sich der Umgang mit der Pufferzone, die den Norden und Süden der Insel trennte. Rechtlich dem Staat Zypern zugeordnet, konnte sie aber aus Sicherheitsgründen weder von Bauern, noch von staatlichen Organen wie Polizei genutzt werden. Zur Erhaltung des Friedens war es daher auch eine Aufgabe der UN Truppen, mit allen Beteiligten zu verhandeln.

Obwohl die Insel nur rund 2000 km von Wien entfernt ist, ist der Zypern-Konflikt weder medial noch gesellschaftlich präsent. Oft wird vergessen, wie dramatisch die Spannungen waren und sind und wie viele Menschenrechtsverletzungen begangen wurden. Trotzdem ist ein positiver Trend in den Diskussionen im Zuge der Konferenz wahrzunehmen. Der Wunsch nach Einigung und möglicherweise auch die Bereitschaft zur Vergebung sind zu erkennen. Dennoch ist fraglich, ob eine baldige Lösung in Sicht ist. Zu viele Aspekte sind noch umstritten und die politischen Fronten starr.

Programm
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Welcome Address
Markus Beham and Adamantios Skordos, Organisers
Marios Ieronymides, Cypriot Ambassador to Austria
Claudia Theune-Vogt, Dean, Faculty of Historical and Cultural Studies
August Reinisch, Dean, Faculty of Law
Maria A. Stassinopoulou, Institute of Byzantine and Modern Greek Studies

Panel I – Historical Context and Comparative Approaches
Chair: Maria A. Stassinopoulou (Vienna)
Ioannis Zelepos (Munich): Historical Perspectives on the Cyprus Problem
Hakan Akbulut (Vienna): Turkey and the Cyprus Question
Irene Etzersdorfer (Vienna): Conceptual Thoughts on the Linkage of “Ethos” and “Politics” – The Case of Modern Cyprus
Adamantios Skordos (Vienna): Ethnopolitical Violence in Southeast Europe – The Cyprus Case
Stefan Troebst (Leipzig): A Northern Cyprus in Eastern Modova? The self-proclaimed Dniester Republic, 1990-2014

Keynote:
Aristoteles Constantinides (Nicosia): The Cyprus Problem and International Law: Current Developments

Panel II – International Law and International Relations
Chair: August Reinisch (Vienna)
Gerhard Hafner (Vienna): The Cyprus Question at the UN and EU Accession
Christina Binder (Vienna): Cyprus Through the Lense of the ECtHR
Maria Hadjipavlou (Nicosia): Peacebuilding and Reconciliation in Cyprus
Nikolas Kyriakou (Nicosia): The Question of the Missing Persons
Markus Beham (Vienna): Recent Activity of the Organisation of Islamic Cooperation Regarding Cyprus
Niyazi Kizilyürek (Nicosia): The Problems and Perspectives of a Federal State in Cyprus

17.00 Roundtable
Chair: Aristoteles Constantinides (Nicosia)
H.E. Ambassador Marios Ieronymides, Cypriot Ambassador to Austria
H.E. Ambassador Dr. Karl Müller, Austrian Ambassador to Cyprus
H.E. Ambassador Dr. Helmut Tichy, Legal Adviser of the Austrian Foreign Ministry
General i.R. Günther Greindl, Former UNFICYP Force Commander

Contact (announcement)

Paula Resch
Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen
Universität Wien
E-Mail: paula.resch@univie.ac.at:


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02.10.2015
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