Der Holocaust und die Geschichte der Völkermorde im 20. Jahrhundert. Zur Bedeutung und Reichweite des Vergleichs

Der Holocaust und die Geschichte der Völkermorde im 20. Jahrhundert. Zur Bedeutung und Reichweite des Vergleichs

Organizer(s)
Sybille Steinbacher, Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien; Raphael Gross, Fritz Bauer Institut, Geschichte und Wirkung des Holocaust Frankfurt/Main; in Kooperation mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft
Location
Wien
Country
Austria
From - Until
24.10.2011 - 25.10.2011
Conf. Website
By
Florentine Kastner/Linda Erker, Institut für Zeitgeschichte Wien, Universität Wien

Am 24. und 25. Oktober 2011 veranstalteten Sybille Steinbacher vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien und Raphael Gross vom Fritz Bauer Institut, Geschichte und Wirkung des Holocaust Frankfurt/Main in Kooperation mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft die Tagung „Der Holocaust und die Geschichte der Völkermorde im 20. Jahrhundert. Zur Bedeutung und Reichweite des Vergleichs“. Im Mittelpunkt der Wiener Tagung standen Fragen nach der Entwicklung des Topos „Singularität des Holocaust“, der Einordnung des nationalsozialistischen Judenmords in die Reihe der Völkermorde und dessen Vergleichbarkeit, beispielsweise mit den stalinistischen Verbrechen. Weiters wurde diskutiert, ob und wie den Zeitgenossen des „Dritten Reichs“ die Gewaltexzesse gegen Zivilisten und ethnische Minderheiten zur Zeit des Ersten Weltkriegs bewusst waren. Ziel war es, die Bezüge der noch relativ jungen Komparativen Genozidforschung und der Holocaustforschung zu beleuchten, ferner den Merkmalen „ethnischer Säuberungen“ nachzugehen und die Verbrechensgeschichte des letzten Jahrhunderts an ausgewählten Beispielen, wie dem Völkermord an den Armeniern, zu analysieren.

DONALD BLOXHAM (Edinburgh), ein Vertreter der Komparativen Genozidforschung, eröffnete mit einer Keynote Lecture die Tagung. Er betonte, wie notwendig der Brückenschlag zwischen den Forschungen zu NS-Verbrechen und Völkermorden sei. Der Holocaust müsse unter vergleichender Perspektive betrachtet werden. Es handle sich zwar um ein europäisches Verbrechen, das aber in einem geopolitischen und einem ethnopolitischen Kontext stand. Gemeint sind transnationale und territorial ausgelagerte Gewaltausübung und erzwungene Migration sowie „ethnische Säuberungen“. Zeitlich setzt die vergleichende Genozidforschung weit vor dem Zweiten Weltkrieg an. Mitte des 19. Jahrhunderts nahm die Gewalt gegen Religionen massiv zu. Zu den Opfern zählten Christen, Muslime und Juden, die in der Geschichte immer wieder Diskriminierung in unterschiedlichen Intensitäten erlebten. Zu einer Gewaltentladung durch „ethnische Säuberungen“ kam es im Ersten Weltkrieg. Hier erinnerte Bloxham an die Gräuel gegen die Armenier 1915, die deportiert und massakriert wurden, weiters an den bürgerkriegsähnlichen Charakter der Russischen Revolution 1917 und an Verfolgung und Mord am Balkan, der Krim und im Nordkaukasus bis in die 1920er-Jahre. Im Zweiten Weltkrieg kam die Dynamik genozidialer Radikalisierungsprozesse mit voller Wucht zum Tragen. Die Einheiten der Waffen-SS verübten erste Massentötungen 1941 in der Sowjetunion. Hier begann die Gewaltwelle mit verbrecherischen Methoden, die schließlich im industriellen Völkermord gipfelte. Ein für die Genozidforschung wesentliches Element sieht Bloxham in der existenziellen Gefährdung einer Minderheit durch eine herrschende Macht. Besonders wenn unter neuen Machtkonstellationen minderheitenpolitische Fragen rasch zu behandeln waren, ein „ethnisches Fait accompli“ geschaffen und „Tabula rasa“ gemacht werden sollte. Davon betroffen waren ethnische Gruppen in Bessarabien durch die sowjetische Besatzung oder auch die ungarische Minderheit durch „Slovakisation“ in den südlichen Gebieten der Tschechoslowakei nach Ende des Zweiten Weltkriegs.

Im Vormittagspanel stellte Sybille Steinbacher (Wien) bei ihrer Moderation die Formel der Einzigartigkeit des Judenmords, die Entwicklung des Genozidbegriffs und die Bedeutung von Gewalterfahrung und Gewalttradition zur Diskussion.

ANDREA LÖW (München) ging auf die Ursprünge der Singularitätsdebatte ein. Die Wahrnehmung des Judenmords als das „Unvergleichbare“ tauchte bereits Ende 1941 auf, als die Verbrechen in Briefen von Betroffenen erwähnt wurden. Emanuel Ringelblum (1900-1944) archivierte diese Egoquellen im Untergrundarchiv Oneg Shabbat im Warschauer Ghetto. Schon damals wurde ein historischer Vergleich mit anderen Verfolgungen gesucht. Im Jahr 1942 hielten Betroffene fest, dass es „seit Bestehen der Menschheit kein solches Massaker gibt. Hier geht es wirklich um die Ausrottung eines ganzen Volkes.“ Löw fand Beispiele von Juden und anderen Personengruppen, innerhalb- und außerhalb Europas, die 1943 die extreme Brutalität thematisierten. Über Gewaltausmaß, Verbrechenstotalität und gezielte Vernichtung wurde von Zeitgenossen nachgedacht. Die Quellen seien Belege für ein Bewusstsein der Betroffenen, das Verbrechen dokumentieren zu müssen. Schließlich wies Löw auf den quellenkritischen Umgang mit Briefen hin, da diese Dokumente primär aktuelle Tagesdiskussionen widerspiegelten. Weiter mache es einen Unterschied, ob Betroffene oder Nicht-Betroffene über „Einzigartigkeit“ sprechen.

CHRISTIAN WERKMEISTER (Jena) konzentrierte sich auf die Einführung des Begriffs „Genozid“ sowie auf dessen Institutionalisierung als völkerrechtlichen Straftatbestand. Er referierte über die beiden geistigen Väter des Konzepts, Raphael Lemkin (1900-1959) und Johannes Lepsius (1858-1926), und stützte sich dabei auf zeitgenössische Medienberichterstattung. Der polnische Jurist Lemkin gilt als Begründer der Genozidforschung. In den 1930er-Jahren setzte er sich für eine strafgesetzliche Definition von „Barbarei und Vandalismus“ ein. 1944 beschrieb er in seiner Dissertation physischen, wirtschaftlichen und religiösen Genozid. Aufgrund der öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Strafprozess über die Verbrechen an Armeniern im Ersten Weltkrieg plädierte er für die Einführung des Begriffs „Genozid“. Schließlich verfasste er den Gesetzesentwurf der UNO über die Ahndung von Völkermord, der 1948 als „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords“ rechtlich verankert wurde. Der deutsche Theologe und Orientalist Lepsius geriet hingegen in den Hintergrund. Lepsius, eine von Zeitgenossen antagonistisch gesehene Persönlichkeit, stand in enger Verbindung mit verfolgten Armeniern schon zwei Jahrzehnte vor dem Genozid 1915. Durch die Massaker an Armeniern in den Jahren 1894 bis 1896 veranlasst, gründete Lepsius 1897 ein humanitäres Hilfswerk für das armenische Volk. In öffentlichen Kampagnen berichtete er über religiöse Verfolgung und Absichten der Vernichtung eines Volkes im Osmanischen Reich. Seine Dokumentation über die Ereignisse im Ersten Weltkrieg, in der er den Begriff „Völkermord“ verwendete, wurde 1916 von der deutschen Zensur verboten. Doch neben der protestantischen Zeitschrift Christliche Welt, die über den Mord an den Armeniern berichtete, trug Lepsius wesentlich zur Verbreitung des Begriffs „Völkermord“ in der intellektuellen und medialen Öffentlichkeit Deutschlands der 1920er-Jahre bei. Werkmeister zeigte Lepsius‘ Vorbildwirkung auf Lemkin.

WOLF GRUNER (Los Angeles) erweiterte Werkmeisters Beitrag um die Frage nach der Wahrnehmung des Völkermords an den Armeniern während des Ersten Weltkriegs in der deutschen Gesellschaft der 1930er-Jahre. Gruner argumentierte, dass die genozidialen Ereignisse im Osmanischen Reich aus dem kollektiven Bewusstsein in der Zwischenkriegszeit keineswegs verschwunden waren. Einzig die politische Brisanz des Vertrags von Lausanne im Jahre 1923 drängte die Auseinandersetzung kurzzeitig in den Hintergrund. Doch Intellektuelle setzten die Verarbeitung des Völkermords fort, wie beispielsweise Franz Werfel (1890-1945) in seinem Roman Die vierzig Tage des Musa Dagh im Jahre 1933. Andere, wie etwa Victor Klemperer (1881-1960), warnten vor einer Verfolgung der Juden. Gruner behauptete, dass der armenische Völkermord spätestens seit den 1930er-Jahren zum Allgemeinwissen gehörte. Er belegte diese These mit zeitgenössischen lexikalischen Einträgen zum Thema sowohl in Brockhaus-Editionen als auch in Meyers-Lexikon-Ausgaben. In der medialen Öffentlichkeit verbreitete sich das Wissen schon in den 1920er-Jahren mit den veröffentlichten Protokollen zu den Prozessen gegen die radikalen Jungtürken in London. In der deutschen Presse fanden in den 1930er-Jahren Debatten um die Gräuel an Armeniern statt, in denen Bezug auf die zunehmende Radikalisierungspolitik gegen die Juden genommen wurde. Nach 1945 brach die Diskussion ab, da der Holocaust die Armeniengräuel in den Schatten stellte. „Auschwitz hat schließlich die Kemalschlucht ersetzt“, so Gruner abschließend.

CHRISTOPH DIECKMANN (Frankfurt/Main) stellte sein jüngst am Fritz Bauer Institut gestartetes Forschungsprojekt über den Stereotyp des „jüdischen Bolschewismus“ vor. Seine aktuellen Forschungen zielen auf die Wurzeln des verschwörungstheoretischen Vorwurfs gegenüber der jüdischen Bevölkerung. Dabei leite die Wahrnehmung von Feindbildern und Interpretationen von Gewalt aus jüdischer Sicht die Untersuchungen. In seinem Vortrag griff Dieckmann das Entstehungsmoment der kampfideologisch instrumentalisierten Verbindung von Bolschewismus und Judentum auf. Exemplarisch für die Gewalt gegen Juden und deren gesellschaftspolitische Auslegung nach dem Ersten Weltkrieg führte er die Pogrome auf dem Gebiet der heutigen Ukraine zwischen 1918 und 1921 an. Im Berlin der Zwischenkriegszeit wurde innerhalb der Bevölkerung jüdischer Herkunft dazu aufgerufen, alles an Informationen über die osteuropäischen Pogrome des Sommers 1919 zu dokumentieren. Das religiöse Argument wurde dabei in den Hintergrund geschoben. Es sollte eine objektive Quellensammlung für eine jüdische Geschichtsschreibung entstehen. Mit Blick auf die zeitgenössischen politischen Bewegungen und Fraktionsbildungen lassen sich heute aus diesen Quellen deutliche Aufforderungen zur Selbstkritik herauslesen und Feindbilder sogar innerhalb der gleichen politischen Lager erkennen.

Im Nachmittagspanel wurden unter Vorsitz von Raphael Gross (Frankfurt/Main) Aspekte für den historischen Vergleich von Völkermorden thematisiert.

PHILIPP THER (Wien) konzentrierte sich auf „ethnische Säuberungen“ als Element staatlichen Terrors. Er brachte zum Ausdruck, dass es sich um ein Charakteristikum des modernen Europa handle. In einer seiner Thesen führte er aus, dass bis in die 1950er-Jahre (erzwungene) Massenmigration stets auf Verträgen bzw. internationalen Abkommen im Sinne eines sogenannten Bevölkerungsaustauschs basierte. Zwar existiere der Begriff „ethnische Säuberung“ bereits seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, doch als Gewaltbegriff kam er für die wissenschaftliche Forschung wie auch für die Öffentlichkeit erst seit dem Jugoslawienkrieg der 1990er-Jahre in Verwendung. Um der Kritik zu begegnen, mit der Bezeichnung „Säuberung“ (im Sinne religiöser Reinigung) werde Zwangsaussiedelung verharmlost und der Begriff „Genozid“ überbiete andere Gewaltbegriffe, betonte Ther kategorische Unterschiede zwischen den Termini: Bei „ethnischen Säuberungen“ handele es sich die um gewaltsame und permanente physische und kulturelle Beseitigung einer Gruppe aus einem Gesellschaftssystem, aber nicht zwingend um deren Vernichtung. Weiters seien „ethnische Säuberungen“ kein machtpolitisches Werkzeug totalitärer Diktaturen, sondern vielmehr ein Phänomen moderner Nationalstaaten. Bei der Verallgemeinerung des Begriffs „Genozid“ spiele die UN-Völkermordkonvention von 1948 eine wichtige Rolle, die bei Ächtung massenhafter Bevölkerungsverschiebungen angewendet wird. Die Form der gesellschaftlichen Wahrnehmung eines staatlichen Verbrechens beeinflusse die Erinnerungskultur und somit politische Entscheidungen.

JÖRG OSTERLOH (Frankfurt/Main) stellte sein aktuell am Fritz Bauer Institut begonnenes Projekt vor. Vor dem Hintergrund der gezielten Ausschaltung der Juden erforscht er die Funktionalisierung der Kultur im NS-Regime. Kulturpolitik spielte eine wichtige Rolle für die NS-Judenpolitik. Das zeigte sich in ideologischen Argumenten („Arier seien die Rasse der Kulturträger“), um die antisemitistische Unterwanderung der Gesellschaft anzuheizen. Osterloh verwies auch auf die fundamentale Bedeutung der traditionell ablehnenden Haltung des Bürgertums gegenüber der Moderne. Die negativ aufgeladenen Begriffe „Kunst-“ und „Kulturbolschewismus“ wurden mit der Moderne in Verbindung gebracht und waren bereits zur Weimarer Republik nicht nur in radikalen Kreisen üblich. Kurt Tucholsky erklärte sich dieses Denkmuster 1931 damit, dass „Kulturbolschewismus anscheinend alles ist, was einem nicht passt“. Der Nationalsozialismus machte sich diesen Topos für seine Rassenpolitik zu Nutze.

JÖRG GANZENMÜLLER (Jena) stellte einen Vergleich der stalinistischen und nationalsozialistischen Verbrechen zur Diskussion. Er nannte drei Merkmale: den Vernichtungsvorsatz, die Opferdefinition und die Zerstörung all dessen, wofür die Opfergruppe steht (Kultur und Identität). Er bezog sich auf Norman Naimarks Forschungen über die Systematik genozidialer Verbrechen. Ganzenmüller ging der Frage nach, ob „Entkulakisierung“ (unter Stalin veranlasste Definition der Kulaken als „Klasse“ und deren Liquidation), Holodomor (die staatlich geduldete Hungersnot) und Massensterben im Gulag-System unter den Begriff „Genozid“ einzuordnen sind. Er zeigte die argumentativen Grenzen dieser Annahme. Kulaken (Großbauern in der sowjetischen Bauernschaft) waren keine Gesellschaftsklasse und besaßen keine eigene Identität. Der große Hungertod in der Ukraine vermittelte mehr den Charakter der Fahrlässigkeit denn eine intendierte Vernichtungspolitik. Das millionenfache Sterben in den Lagern des Gulag war zwar vom Regime bejaht, so Ganzenmüller, beruhte aber nicht auf der strategischen Auslöschung von Menschenleben wie in den NS-Vernichtungslagern.

Wie WERNER KONITZER (Frankfurt/Main) in seinem Kommentar zur Tagung zusammenfasste, zeigten die Beiträge, wie fruchtbar die Annäherung der vergleichenden Völkermordforschung und Holocaustforschung ausfällt. Gleichzeitig betonte er, wie notwendig aber auch die kritische Diskussion über die Verwendung des juristisch konnotierten Begriffs „Genozid“ in der Historiographie ist.1

Konferenzübersicht:

Eröffnung: Oliver Rathkolb (Vorstand des Instituts für Zeitgeschichte der Universität Wien) und Sybille Steinbacher (Lehrstuhl für Gewalt-, Genozid- und Diktaturforschung am Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien)

Donald Bloxham (Edinburgh): The Holocaust in Continental Perspective: from Comparison to Contextualisation

Vormittagspanel
Leitung: Sybille Steinbacher (Wien)

Andrea Löw (München): „Ein Verbrechen, dessen Grauen mit nichts zu vergleichen ist“: Die Anfänge der Debatte über die Singularität des Holocaust

Christian Werkmeister (Jena): Genozid: Die Entstehung des völkerrechtlichen Straftatbestandes aus historischer Sicht

Wolf Gruner (Los Angeles): „Armenische Gräuel“: Was wussten Juden und Nicht-Juden im Dritten Reich über den Völkermord von 1915/16?

Christoph Dieckmann (Frankfurt/Main): „Jüdischer Bolschewismus“: Antisemitische Gewalt nach dem Ersten Weltkrieg in jüdischer Wahrnehmung

Nachmittagspanel
Leitung: Raphael Gross (Direktor des Fritz Bauer Instituts, Geschichte und Wirkung des Holocaust Frankfurt/Main)

Philipp Ther (Wien): Differenzierung vs. Universalisierung: Ethnic Cleansing and Genocide Studies

Jörg Osterloh (Frankfurt/Main): Antisemitismus und Moderne: Zur Rolle der Kultur in der NS-Judenpolitik

Jörg Ganzenmüller (Jena): Stalins Völkermorde? Zu den Grenzen des Genozidbegriffs und den Chancen eines historischen Vergleichs

Werner Konitzer (Frankfurt/Main): Kommentar zur Tagung

1 Im Herbst 2012 werden die Beiträge im „Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust“ des Fritz Bauer Instituts im Campus Verlag publiziert.


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17.02.2012
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