Was ist Menschenrechtsgeschichte?

Was ist Menschenrechtsgeschichte?

Organizer(s)
Historisches Institut, Universität zu Köln
Location
Köln
Country
Germany
From - Until
05.07.2013 -
Conf. Website
By
Holger Böhne, Historisches Institut, Universität zu Köln

Die Geschichte der Menschenrechte erlebte in den letzten zehn Jahren eine deutliche Konjunktur. Inzwischen sind zahlreiche Studien entstanden, die von der Internationalen Arbeitsorganisation bis zum Menschenrechtsverständnis westeuropäischer Konservativer eine Vielzahl von Akteuren, Blickwinkeln und Ebenen untersuchten. Aktivisten und Historiker sehen sich gleichermaßen mit der polysemantischen Natur der Menschenrechte konfrontiert, die es einer Vielzahl von Gruppen erlaubt, diese für sich in Anspruch zu nehmen. Die Frage nach Gehalt, Geltungsbereich und Wirkungsmacht der Menschenrechte beschäftigt beide Gruppen. Um diese und weitere Fragen drehte sich der Workshop „Was ist Menschenrechtsgeschichte?“ am 5. Juli an der Universität zu Köln, bei dem Doktoranden und Postdocs ihre Arbeiten vorstellten und über den Erkenntnisgewinn und die Zukunft der Menschenrechtsgeschichte diskutierten.

Ausgehend von der Fragestellung des Workshops referierte JAN ECKEL (Universität Freiburg) in seinem Eröffnungsvortrag über die Potenziale der Menschenrechtsgeschichte für die Erforschung der Geschichte des 20. Jahrhunderts. Die genauere Betrachtung der Menschenrechte rechtfertige sich erstens aus dem historischen Eigengewicht der Menschenrechte, die als ausgedehntes Politikfeld seit den 1940er-Jahren eine Vielzahl von Akteuren beschäftigten und die internationalen Beziehungen nachhaltig beeinflussten; zweitens durch ihre Verwobenheit mit einer Reihe wichtiger Prozesse, die auch jenseits ihres Menschenrechtsgehalts bedeutsam sind, so zum Beispiel die Protestbewegungen der 1970er- und 1980er-Jahre und die Entwicklung internationaler Organisationen; drittens aus dem Charakter der Menschenrechte als global ausstrahlendem Konzept. Durch die Untersuchung der Genese dieses Diskurses ließen sich, so Eckel, die historischen Voraussetzungen für den heutigen Gebrauch in Anlehnung an Hockerts‘ „Problemgenese der Gegenwart“ begreifen. Aus diesen Zugängen entwickelte Eckel drei grundsätzliche Fragen. In seiner eigenen Arbeit beschäftigt er sich mit der Bedeutung von Sprechen und Handeln im Namen der Menschenrechte für die internationalen Beziehungen. Ein weiterer Komplex fragt nach dem Verhältnis von staatlicher Gewalt und Unrechtswahrnehmung. Weder der Völkermord in Ruanda Mitte der 1990er-Jahre noch die Verbrechen im Kambodscha der Roten Khmer zogen große Menschenrechtskampagnen nach sich, wohingegen die vergleichsweise ‚milde‘ Repression in Chile nach dem Sturz Allendes kontinuierlich thematisiert wurde. Der Kalte Krieg als moralpolitischer Konflikt stelle die dritte Frageebene dar. Während die Unterstützer der Menschenrechte in den 1940er-Jahren von gedämpfter Hoffnung getragen wurden und vor allem juristisch-pragmatisch argumentierten, zeigte sich erst in den 1970ern, so Eckel, das multifunktionale Erneuerungspotenzial der Menschenrechte, derer sich nun zahlreiche Akteure von westlichen Regierungen über NGOs bis zu Selbstschutzgruppen bedienten. Überraschend sei dabei nicht, dass die Carter- Administration andere Ziele als die Aktivisten von Amnesty International verfolgt habe; zusammen bewirkten sie aber die Konjunktur der Menschenrechtssprache. Eckel sah (wie auch Samuel Moyn) in den 1970er-Jahren den Zeitraum, der die Menschenrechte dauerhaft auf die globale Agenda setzte. Erst seitdem betrachteten immer mehr Regierungen Menschenrechte als eigene Kategorie der bilateralen Beziehungen. In einem Ausblick auf die weitere Forschung, sah Eckel mittelfristig solche Projekte am erfolgversprechendsten, die Menschenrechte in weitere Prozesse einbetten und Menschenrechte als Analysekategorie neben anderen nutzen.

Bereits das erste Panel zeigte die Reichhaltigkeit von Themen, die sich mit menschenrechtsgeschichtlichen Fragestellungen untersuchen lassen. Mit dem Stand des Menschenrechtsaktivismus in der Bundesrepublik vor dem Menschenrechtsboom beschäftigte sich CARSTEN BOCKEMÜHL (Universität zu Köln). Er beleuchtete den Verband Deutscher Studentenschaften (VDS), der seit 1949 das offizielle Repräsentationsorgan der westdeutschen Studierenden darstellte. Während sich der VDS in den 1950er-Jahren vor allem apolitisch betätigte, zeigte sich in seinen Aktivitäten und der Öffentlichkeitsarbeit ein Wandel im Selbstverständnis. Von Bedeutung sei hier das frühe Aufgreifen eines universellen Menschenrechtsdiskurses, denn die VDS-Kampagne „Politik der Menschenrechte“ 1963 hatte keine rein antikommunistische Stoßrichtung, wie sie bei der Thematisierung der Menschenrechte in der frühen Bundesrepublik noch üblich war. Der VDS war Mitglied in der International Students Conference, die auch als „kleine UNO“ bezeichnet wurde. Wie in der „großen UNO“ stammten hier ab 1960 zwei Drittel der Mitgliedsverbände aus dem globalen Süden, die nicht mehr nur studentische, sondern größere politische Themen in den Blick nahmen. Wollte der VDS keine Unterstützer für den Kampf gegen die DDR verlieren, so musste er sich aktiv mit den Problemen der Dritten Welt auseinandersetzen. Dies tat der Verband auch, indem er Delegationen nach Westdeutschland einlud und Funktionäre des VDS selbst nach Afrika reisten. Als einigendes Band des Menschenrechtsaktivismus sahen beide Seiten das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das sowohl in den abhängigen Gebieten als auch in DDR verletzt werde. Bockemühl bestritt schließlich die Forschungsmeinung, dass Menschenrechte in den Studentenbewegungen keine Rolle gespielt hätten, da menschenrechtliche Überlegungen zentral in den außenpolitischen Überlegungen des VDS gewesen seien.

Wer von Menschenrechten redet, der denkt zuallererst an die durch die UNO kodifizierten Rechte. Die Geschichte der Vereinten Nationen ist eng mit der der Menschenrechte verwoben. PETER RIDDER (Universität zu Köln) zeichnete die Entwicklung der Menschenrechte im UNO-System nach und legte einen Schwerpunkt auf die Überwachung der Einhaltung der kodifizierten Standards. Als zentralen Ort der politischen Auseinandersetzung identifizierte er die zwischen 1946 und 2006 bestehende Menschenrechtskommission. Schon die fast zwanzigjährige Erstellungszeit der Menschenrechtspakte von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 bis zur Verabschiedung der Pakte 1966 deute auf die durch den Ost-West Konflikt ausgelösten politischen Spannungen bei der Kodifizierung hin. So sei es nicht verwunderlich, dass die UN-Menschenrechtspolitik seitens der Forschung gemeinhin als wirkungslos gesehen werde. Zumal es weitere zehn Jahre dauerte, bis die beiden Menschenrechtspakte von genügend Staaten ratifiziert wurden und 1976 in Kraft treten konnten. Darin sah Ridder eine Bestätigung der Zäsur der 1970er-Jahre für die Menschenrechte auch auf Ebene der UNO. Mit dem Inkrafttreten nahm der UN-Menschenrechtsausschuss seine Arbeit, die Überwachung der Einhaltung des Paktes, auf. Dazu setzte sich dieser aus 18 Völkerrechtlern zusammen, die nicht als staatliche Vertreter, sondern als unpolitische Wächter der Menschenrechte agieren sollten. An Hand erster Quellenrecherchen verdeutlichte Ridder allerdings, dass auch dieses unpolitische Gremium zunehmend politisiert wurde und in den 1980er-Jahren zur Bühne des politischen Protestes des „Globalen Südens“ gegen die Apartheid und die Politik Israels wurde. Zudem konnte er aufzeigen, wie sich die Auslegung der in den Menschenrechtspakten kodifizierten Normen in dieser Zeit wandelte. Auch festgelegte Menschenrechtsnormen sind einem Wandel unterworfen. Dies sah Ridder besonders in den neu aufkommenden Fragen nach dem Recht auf Abtreibung, den Rechten Homosexueller usw. bestätigt.

Einen anderen Zugang wählte THOMAS WERNEKE (ZZF Potsdam), der die Semantik der Menschenrechte untersuchte. Er nahm vor allem öffentlich zugängliche Quellen in den Blick, um die Wirkung der Menschenrechtsdiskurse in der Öffentlichkeit besser darstellen zu können. Dabei machte er drei semantische Ebenen aus: erstens Erzählmotive, zweitens Menschenrechtsargumente selbst und drittens Performanz. Werneke verstand die Menschenrechte, deren Bedeutung in der westlichen Integrationszone er für 1961 bis 1973 untersuchte, als stärker der Sphäre der Moral zugehörig als der des Rechts. Sie seien zwar Teil des Politischen, aber dort Teil der Moral. Ohne den ideologischen Hintergrund des Kalten Kriegs könne der Erfolg der Menschenrechtssemantik nicht erklärt werden. Westliche Akteure kommunizierten Menschenrechte nun als neue Moral und lösten so auch „Zivilisation“ als tragendes Überlegenheitsnarrativ ab. Der Antikommunismus wurde durch die mit der Modernisierungstheorie verbundene Utopie einer besseren, demokratischen Welt abgelöst. Dies zeige sich auch am Beispiel des Vietnamkrieges, den die US-Regierung unter anderem damit rechtfertigte, den Lebensstandard der Vietnamesen heben zu wollen: nur durch die Kombination von Menschenrechten, Demokratie und Modernisierung war in dieser Argumentation ein wirksamer Schutz gegen den Kommunismus gewährleistet. Gleichzeitig konnten alte Überlegenheitstopoi durch die Stilisierung des Viet Cong als barbarisch wieder genutzt werden. Werneke erklärte die Attraktivität der Menschenrechte mit ihrer offenen Natur und fehlenden Durchsetzungsorganen. So könne sich jeder aus einem Fundus von menschenrechtlichen Argumentationen bedienen und diese für seine eigenen Ziele nutzen. Gerade die Überhöhung der Menschenrechte, zu denen sich einige oft quasi-religiös bekannten (zum Beispiel Willy Brandt in seiner Rede zur Nobelpreisverleihung), sorgte für ihre Heraushebung aus der juristischen Sphäre.

ANNIKA ESTNER (Universität zu Köln) sah in den vorangegangenen Vorträgen ein Paradebeispiel für auf den Westen konzentrierte Untersuchungen. Um aber zu einer wirklich polyzentrischen Analyse der Bedeutung der Menschenrechte zu kommen, sei es genauso wichtig Osteuropa in den Blick zu nehmen. In ihrer Untersuchung beleuchtete sie die Menschenrechtsvorstellungen sowjetischer Dissidenten und deren Argumentations- und Umsetzungsmuster. Als Beispiele wählte sie Andrej Sacharov und die Moskauer Helsinki-Gruppe. Dabei fiel auf, dass der Menschenrechtsaktivismus in der Sowjetunion von einer überraschend großen Zahl an Naturwissenschaftlern getragen wurde. Dies könne zunächst verwundern, gehörten diese doch zu einer stark privilegierten Gruppe und waren andererseits von politischem Wohlwollen abhängig, wollten sie nicht den Zugang zu Laboren und wissenschaftlichen Netzwerken verlieren. Doch Menschenrechte konnten in der Sowjetunion nicht ohne Repressionen eingefordert werden und so wurden ihre Verfechter automatisch zu Nonkonformisten, deren Aktivismus sich aber auf das Einfordern von bereits existierenden sowjetischen Normen und Gesetzen beschränkte. Als Wissenschaftler hatten die sowjetischen Menschenrechtler auch Zugang zur internationalen scientific community, über deren Netzwerke sie ihre Menschenrechtsideen verbreiten konnten. Westliche Wissenschaftler galten dabei als natürliche Verbündete innerhalb dieses Netzwerkes. Die 1978 gegründete Solidaritätsgruppe SOS Group (Scientists for Sakharov, Orlov and Shcharansky) engagierte sich ebenso wie die wissenschaftlichen Magazine Nature und New Scientist. Estner kam zu dem Schluss, dass der Menschenrechtsbegriff der Dissidenten nicht völlig analog mit dem westlichen gewesen sei, da er sowohl aus einer sozialen Verantwortung der Wissenschaft heraus entstanden sei, als auch stark aus einem legalistischen Ansatz geformt wurde. Durch das subkulturelle Milieu der Dissidenz unterschieden sich jedoch die netzwerkartigen Kommunikationswege stark vom organisierten Menschenrechtsaktivismus westlicher NGOs.

DANIEL STAHL (Universität Jena) schloss das zweite Panel mit einem Vortrag, dessen Titel bewusst nicht den Menschenrechtsbegriff enthielt. Er wählte eine Herangehensweise, wie sie Jan Eckel in seinem Vortrag als langfristig am ertragreichsten für die Menschenrechtsgeschichte bezeichnet hatte, und stellte sein Forschungsprojekt zu Rüstungsexporten im 20. Jahrhundert vor, bei dem Menschenrechte nur ein Aspekt des Problemkomplexes sind. Bereits nach dem Ersten Weltkrieg wurden Rüstungsexporte in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Eine Rolle spielten die Menschenrechte in diesem Kontext allerdings erst ab den 1970er-Jahren. In Folge der Ölkrise kam es zu einem Rüstungsboom, die Exporte beispielsweise in den Iran verfünffachten sich. Der Export von Waffen in die Dritte Welt wurde zunehmend kritisch gesehen. Mit dem Arms Control und Disarmament Act (1961) wurden Waffenexporte aus den USA eingegrenzt. Man sorgte sich in erster Linie um Ressourcenverschwendung in der Dritten Welt, aber durch ein Amendment wurden 1976 auch Waffenlieferungen an Staaten, die Menschenrechte verletzen, verboten. Das erste (noch freiwillige) UN-Waffenembargo richtete sich 1963 gegen Südafrika, aber erst 2013 wurde der internationale Arms Trade Treaty verabschiedet, auf den das ganze 20. Jahrhundert hingearbeitet worden sei. Auch Stahl plädierte dafür, dass es für die Historisierung der Menschenrechte von Vorteil sei, sie nur als einen Aspekt und nicht als kompletten Untersuchungsgegenstand zu sehen. Durch Inblicknahme einer Vielzahl von Akteuren, Themen und Argumentationen ließen sich genauere Aussagen über die Menschenrechtssprache machen und Bedeutungsverschiebungen wahrnehmen.

Im Abschlusskommentar ging JOST DÜLFFER (Universität zu Köln) noch einmal auf Chancen und Risiken der Menschenrechtsgeschichte ein. Die vorgestellten Projekte zeigten die große Vielfalt des Forschungstrends, aber allen sei nur eins gemeinsam: dass sie sich mit Menschenrechten beschäftigten. Weder Menschenrechtsaktivisten noch Historikern sei dabei immer klar, was mit „den“ Menschenrechten gemeint sei. Die Mehrheit der Teilnehmer sprach beispielsweise vom Selbstbestimmungsrecht der Völker als einem Menschenrecht, obwohl Völkerrechtler dessen Menschenrechtscharakter bestritten. Entscheidend für Historiker sei dabei allerdings allein die Tatsache, ob die Akteure selbst es als solches bezeichnet und verstanden hätten. Für die Untersuchung von Menschenrechten sei zudem das Verhältnis von Moralpolitik und Machtpolitik von Bedeutung: Wer instrumentalisiert wen? Eine große Frage für die Menschenrechtsgeschichte sah Dülffer darin, ob sich der Charakter von Politik (transnational, national, international) durch sie ändere – und wenn ja, in welchen Phasen dies geschehe – oder ob sich nur deren Sprache bedient werde.

Die Teilnehmer waren sich in den Diskussionen einig, dass es keine a priori existierenden Menschenrechte gibt. Vielmehr sollte zu denken geben, dass am Ende immer die Frage steht: Was sind Menschenrechte? Als Historiker sollte man hierzu kein normatives Urteil fällen, sondern das als Menschenrecht untersuchen, was von Akteuren als solches bezeichnet wurde. Andernfalls könnten zum Beispiel die „sozialistischen Menschenrechte“ in der DDR und der Sowjetunion, die dem westlichen Verständnis nicht entsprachen, kein Untersuchungsgegenstand der Menschenrechtsgeschichte sein. Eng damit verbunden ist die Frage nach den Interessen derer, die sich auf Menschenrechte berufen und derer, die an ihrer Konstruktion beteiligt sind. Dies sollte eine der Hauptfragen menschenrechtsgeschichtlicher Untersuchungen sein. Zwar könne die Rede von Menschenrechten als zeitgenössische lingua franca betrachtet werden, die zumindest von keinem politischen Akteur ignoriert werden kann (auch wenn sie häufig als westliches Konstrukt abgelehnt oder neudefiniert werden), dies birgt aber die Gefahr von teleologischen Erfolgsgeschichten. Dem vorbeugen kann eine Einbettung in einen erweiterten Untersuchungsrahmen, der Menschenrechte als eine von mehreren Untersuchungskategorien enthält.

Konferenzübersicht:

EINFÜHRUNG

Menschenrechte in der internationalen Politik seit 1945
Jan Eckel (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg)

PANEL I

„Was ist in die deutschen Studenten gefahren?“ Die Sprache der Menschenrechte im Verband Deutscher Studentenschaften, 1958 – 1968
Carsten Bockemühl (Universität zu Köln)
„Kampf ums Recht“ Menschenrechtsschutz der UN
Peter Ridder (Universität zu Köln)
Semantik der Menschenrechte im 20. Jahrhundert
Thomas Werneke (ZZF Potsdam)

PANEL II

„Peace, Progress and Human Rights” Sowjetische Dissidenten in der Wissenschaft
Annika Estner (Universität zu Köln)
Der Kampf um Rüstungsexporte und Rüstungsexportbeschränkungen im 20. Jahrhundert
Daniel Stahl (Friedrich-Schiller-Universität Jena)
SCHLUSSKOMMENTAR UND DISKUSSION

Jost Dülffer (Universität zu Köln)


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12.10.2013
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