J. Brunner u.a. (Hrsg.): Die Globalisierung der Wiedergutmachung

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Title
Die Globalisierung der Wiedergutmachung. Politik, Moral, Moralpolitik


Editor(s)
Brunner, José; Goschler, Constantin; Frei, Norbert
Series
Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts 12 / Schriftenreihe des Minerva Instituts für deutsche Geschichte der Universität Tel Aviv 31
Published
Göttingen 2013: Wallstein Verlag
Extent
355 S.
Price
€ 39,90
Reviewed for Connections. A Journal for Historians and Area Specialists by
Christiane Wienand, Department of German, University College London

Die „Causa Gurlitt“ hat jüngst gezeigt, dass Aufarbeitung und Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auch im 21. Jahrhundert mitnichten abgeschlossen sind. Der Komplex der Wiedergutmachung von NS-Unrecht umfasst drei große Themenbereiche: die Restitution unrechtmäßig entwendeten oder unter Zwang veräußerten Eigentums (darunter fallen Kunstwerke, Grundstücke, Versicherungspolicen, Bankguthaben etc.), Entschädigungszahlungen für erlittenes Unrecht sowie Reparationszahlungen der Bundesrepublik an andere Staaten seit den frühen 1950er-Jahren.1 Auf welche Weise sich Diskurs und Praxis der Wiedergutmachung seit Ende des Kalten Krieges verändert haben, nicht zuletzt auch im Kontext der zunehmenden Globalisierung, ist Thema des von José Brunner, Constantin Goschler und Norbert Frei herausgegebenen Sammelbandes „Die Globalisierung der Wiedergutmachung“, der aus einem deutsch-israelischen Forschungsprojekt hervorgegangen ist.

In ihrem einleitenden Aufsatz umreißen die Herausgeber das Phänomen der Globalisierung als zunehmende transnationale Vernetzung seit den 1990er-Jahren – ökonomisch, wissenschaftlich, kulturell, technologisch, gesellschaftlich und politisch. Der Band zielt aber zugleich auf normative und moralische Implikationen: „zum einen auf die vielschichtigen materiellen und strukturellen Veränderungen der Welt seit 1990, die auf die Politik der Wiedergutmachung von NS-Verbrechen einwirken, zum anderen auf die normativen und rechtlichen Voraussetzungen jener globalen Moralpolitik, als deren Bestandteil die Politik der Wiedergutmachung seitdem gesehen wird.“ (S. 7) Anhand verschiedener Beispiele skizzieren die Herausgeber die vielschichtigen Veränderungen der Wiedergutmachung in Diskurs und Praxis seit dem Ende der 1980er-Jahre. Sie verweisen etwa auf die geographische Ausdehnung der involvierten Länder, auf transnational agierende kollektive Akteure, veränderte rechtliche Mittel zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen und auf die globale mediale Aufmerksamkeit für Wiedergutmachungsfragen.

Drei Beiträge beziehen sich auf Diskurs und Praxis der Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern, die in den späten 1980er-Jahren einsetzte, ihren Höhepunkt um 2000 erreichte und auch nach Abschluss der Entschädigungszahlungen im Jahr 2007 über die Arbeit der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) weiterwirkt. Die Debatte um die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern erfuhr eine entscheidende Dynamisierung, als Gruppen ehemaliger Zwangsarbeiter vor amerikanischen Gerichten so genannte Sammelklagen (class actions) auf Entschädigung gegen deutsche Unternehmen einreichten. Wie die israelische Rechtswissenschaftlerin Leora Bilsky in ihrem Beitrag darlegt, wurde es über dieses zivilrechtliche Instrument möglich, das bisherige, auf das Völkerstrafrecht bezogene Paradigma abzulösen und statt eines individuellen Täters nun auch Institutionen und juristische Personen in den Blick zu nehmen – erst hierdurch konnte das Zusammenwirken von Staat, Unternehmen und Zivilbevölkerung bei der Umsetzung von Massenverbrechen in den Fokus rücken. Obwohl sämtliche Klagen mit einem Vergleich endeten, also kein Urteil über Schuld oder Unschuld der beklagten Unternehmen gefällt wurde, stimmt Bilsky nicht der Kritik zu, die Vergleiche hätten zur Verschleierung historischer Tatsachen geführt. Vielmehr seien bestimmte Forschungsergebnisse zur Zwangsarbeit über die Einsetzung von Historikerkommissionen und die Öffnung von Unternehmensarchiven überhaupt erst möglich geworden.

Deutsche Unternehmen erweiterten nicht nur die Möglichkeiten der historischen Forschung; sie zahlten im Rahmen der Vergleiche auch hohe Summen in den zur finanziellen Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter eingerichteten Fonds ein. Für das Verhalten global agierender deutscher Unternehmen hinsichtlich der Forderungen nach Entschädigung waren laut Tim Schanetzky spezifische Veränderungen bezüglich der Aktionsfelder und der Finanzierung dieser Unternehmen bedeutsam. Zusammen mit veränderten Kommunikationsmöglichkeiten schufen solche Entwicklungen Öffentlichkeiten, in denen es nicht nur aus globalen Imagegründen, sondern auch aus Gründen der praktischen unternehmerischen Tätigkeiten im Ausland eine wichtige Rolle spielte, wie sich Unternehmen in dieser Frage verhielten. Die NS-Vergangenheit war, so Schanetzky, für die Unternehmen zu einem „Risikofaktor“ geworden.

Henning Borggräfe geht der Tatsache genauer nach, dass Historiker seit den späten 1980er-Jahren zu wichtigen Experten nicht nur in den Diskussionen, sondern auch in der Umsetzung der Entschädigungsforderungen der NS-Zwangsarbeiter wurden. In seinem Beitrag untersucht er die Rolle von (primär west-)deutschen Historikern als embedded historians, die nicht nur über ihre Expertise zur Zwangsarbeit im Nationalsozialismus in Erscheinung traten, sondern auch öffentlich Einfluss auf Diskurs und Praxis der Wiedergutmachung zu nehmen suchten und so eine (in manchen Fällen auch unfreiwillig auferlegte) Rolle als entschädigungspolitische Akteure ausübten, die Fragen nach der Trennung von Forschung und politischer Einflussnahme aufwirft.

Die nach dem Ende des Kalten Krieges unter veränderten globalen Rahmenbedingungen neu aufkommenden Diskussionen um Wiedergutmachung von NS-Unrecht waren freilich nicht auf die Frage der NS-Zwangsarbeit beschränkt. Die Bandbreite der diskutierten Themen wird durch die Schwerpunkte der internationalen Holocaust-Konferenzen reflektiert, die zwischen 1997 und 2009 stattfanden. Benno Nietzel untersucht diese Konferenzen in London, Washington, Stockholm und Prag als neuartige transnationale Kommunikationsräume, in denen die teilnehmenden Politiker, Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und den Medien über die Restitution von Holocaust Assets diskutierten, sich über Holocaust-Erinnerung und -Erziehung austauschten und Zwischenbilanzen zogen. Die Konferenzen führten zu einer Versachlichung zuvor emotional aufgeladener Debatten; sie boten öffentliche Foren, auf denen die beteiligten Staaten ihren Willen zur Aufarbeitung der Vergangenheit und zu demokratischen Werten medienwirksam darstellen konnten. Die Analyse von Iris Nachum über Restitutions- und Entschädigungsforderungen der nach Kriegsende aus ihrer Heimat vertriebenen Sudetendeutschen zeigt schließlich, dass die Wiedergutmachungsdebatten um NS-Opfer nach 1989 nicht nur eine breite mediale Rezeption erfuhren, sondern auch als konkretes Vorbild und Modell für andere Gruppen fungierten.

Das Transkript eines Gesprächs zwischen Lukas H. Meyer, Gabriel Motzkin, Susan Neiman und Bernhard Schlink beschließt den Band. Das Panel diskutierte unter anderem die in den Wiedergutmachungsdebatten mitschwingenden, wenn auch nicht immer explizierten philosophischen und moralischen Fragen nach individueller und kollektiver Schuld und Verantwortung sowie die Frage, inwiefern diese über die eigentlichen Täter und die „Tätergeneration“ hinausgehen (sollten).

Eine Stärke der Beiträge dieses Bandes ist nicht nur ihre quellengesättigte empirische Herangehensweise, sondern auch die Einbettung der jeweils untersuchten Teilaspekte der Wiedergutmachung nach 1989 in die längere historische Entwicklung seit der frühen Nachkriegszeit. Die Aufsätze zeigen, dass verschiedene Globalisierungsphänomene auf ökonomischer, rechtlicher und medialer Ebene Rahmenbedingungen für neue Wiedergutmachungsdebatten nach dem Ende des Kalten Krieges schufen und dass damit eine spezifische Dynamik zustande kam, die zu wesentlichen Änderungen in Diskurs und Praxis der Wiedergutmachung führte. Gerade der von den Autoren vorgenommene intensive Blick auf einzelne Akteursgruppen belegt jedoch auch die Grenzen der Globalisierung: So stell(t)en sich bestimmte mit der Wiedergutmachung verknüpfte Themen und Fragen für deutsche Akteure (seien es die Unternehmen, die Historiker oder die Sudetendeutschen) in besonderer Weise. Unter dem Schlagwort einer „Globalisierung der Wiedergutmachung“ sollte die weitere Forschung schließlich noch andere Akteure und Entwicklungen betrachten – jenseits der Sphäre, die sich zwischen Osteuropa, Israel und den USA aufspannt: Wie wird die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts beispielsweise zum Vorbild und Modell bei der historischen und juristischen Aufarbeitung staatlich legitimierter Gewaltverbrechen in Asien, Afrika oder Südamerika?2 Welche Vorstellungen und Konzepte von „Versöhnung“ werden im Zuge der Wiedergutmachungsdebatten seit dem Ende des Kalten Krieges konturiert und propagiert3, und wie unterscheiden sie sich von außereuropäischen moralpolitischen Ansätzen, die ebenfalls um „Versöhnung“, „Vergebung“ und „Entschuldigung“ kreisen? In den Sinn kommen hier die südafrikanischen Truth and Reconciliation Commissions oder die von der australischen Regierung vorgetragene offizielle Entschuldigung gegenüber ihrem indigenen Bevölkerungsteil.

Die Feststellung der Herausgeber, die Praxis der Entschädigung sei als Teil der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zu interpretieren und damit als „ein auch im siebten Jahrzehnt der Wiedergutmachung noch nicht zum Abschluss gekommenes learning by doing“ (S. 8), lässt sich zugleich als Fazit dieses lesenswerten Bandes verstehen.

Anmerkungen:
1 Vgl. etwa Constantin Goschler, Schuld und Schulden. Die Politik der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte seit 1945, Göttingen 2005 (rezensiert von Clemens Vollnhals, in: H-Soz-u-Kult, 07.10.2005, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2005-4-015> [18.03.2014]); Hans Günter Hockerts / Claudia Moisel / Tobias Winstel (Hrsg.), Grenzen der Wiedergutmachung. Die Entschädigung für NS-Verfolgte in West- und Osteuropa 1945–2000, Göttingen 2006 (rezensiert von Jürgen Lillteicher, in: H-Soz-u-Kult, 27.11.2006, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2006-4-156> [18.03.2014]); Jürgen Lillteicher, Raub, Recht und Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in der frühen Bundesrepublik, Göttingen 2007 (rezensiert von Berthold Unfried, in: H-Soz-u-Kult, 23.10.2007, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2007-4-066> [18.03.2014]); Norbert Frei / José Brunner / Constantin Goschler (Hrsg.), Die Praxis der Wiedergutmachung. Geschichte, Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel, Göttingen 2009.
2 Die Frage nach dem Modellcharakter der Wiedergutmachung außerhalb Europas wird von der Herausgebern einleitend angesprochen, jedoch im vorliegenden Band nicht weiter verfolgt.
3 Zum Zusammenhang von Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter und Versöhnung siehe etwa die Verweise auf entsprechende Stiftungen und Organisationen: <https://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/links/entschaedigung/index.html> (18.03.2014).